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Beitrag vom 19.02.2005
Entwurf für Antidiskriminierungsgesetz vorgestellt
Sarah Ross
Am 18.02.2005 haben die Regierungskoalitionen einen neuen Gesetzesentwurf vorgebracht, der nun auch differenzierte Diskriminierungsverbote im Rechtsverkehr zwischen Privatleuten vorsieht.
Zwar sind die Gleichheit vor dem Gesetz und der Schutz vor Diskriminierung ein Menschenrecht, das bereits im deutschen Grundgesetz festgelegt ist und jede staatliche Gewalt bindet, doch blieben die BürgerInnen bei Benachteiligungen im privaten Rechtsverkehr bisher ungeschützt. Dieses Versäumnis wird nun durch den neuen Gesetzesentwurf zum Antidiskriminierungsgesetz (ADG) aufgehoben.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries erklärte, dass es gelungen ist, "einen tragfähigen Kompromiss für die Umsetzung der europäischen Anitdiskriminierungsrichtlinien in das deutsche Recht zu finden". Neben den Benachteiligungen durch Geschlecht und ethnische Herkunft, werden auch solche durch sexuelle Identität, Behinderung, Alter und Religion/Weltanschauung mit berücksichtigt. Damit reicht es über die EU-Vorgaben hinaus. Die Vorschriften gelten, abgesehen von der Diskriminierung durch ethnische Herkunft, vor allem dort, wo besonders augenfällige Benachteiligungen vorliegen: Wo Verträge ohne Ansehen der Person abgeschlossen werden, oder wo dieses eine untergeordnete Rolle spielt. Dabei bleiben Unterscheidungen aus sachlichen Gründen nach wie vor zulässig. Auch der private Nähebereich bleibt ausgeschlossen, und die deutsche Wirtschaft dadurch unbenachteiligt.
Das ADG ist somit nicht nur ein weiterer Schritt zu mehr Geschlechtergerechtigkeit und einer diskriminierungsfreien Gesellschaft, sondern wird gleichzeitig auch der kulturellen Vielfalt sowie der Freiheit und Toleranz in der Lebensgestaltung gerecht. Es sichert, dass alle Menschen eine Gleichberechtigung in der Erwerbstätigkeit und in allen anderen gesellschaftlichen Bereichen erfahren können.
Doch die Akzeptanz des ADG ist in der politischen Landschaft Deutschlands keineswegs überall vorhanden: so kommen kritische Äußerungen vor allem von Seiten der Unionsregierten Länder, die jedoch ohne inhaltliche Substanz sind. Denn ein europäischer Vergleich und die Erfahrungen mit den bereits bestehenden Gleichbehandlungsgesetzen im deutschen Recht legen dar, dass weder eine Prozesswelle zu erwarten, die Vertragsfreiheit eingeschränkt und mit einer Belastung der deutschen Wirtschaft zu rechnen ist. Vielmehr zeugen Aussagen, wie die Volker Kauders (neuer Generalsekretär der CDU), in denen er die geplanten Gesetze mit den Rassegesetzen der Nationalsozialisten und der Politik der SED vergleicht, von Unwissenheit und Ignoranz.
Elke Ferner, die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF), legt in ihrer Pressemitteilung noch einmal besonders deutlich die Verbesserung der Situation von Frauen durch das ADG dar: "Mit diesem Gesetz werden Frauen in Zukunft eine bessere und wirkungsvollere Handhabe gegenüber Benachteiligungen und Diskriminierungen in der Arbeitswelt haben." Der ablehnenden Haltung der Arbeitgeberverbände hält sie entgegen, dass sich kein Arbeitgeber vor dem ADG zu fürchten hat, wenn keine Diskriminierung vorliegt. Wenn doch, so werden sie zukünftig nicht ohne Sanktionen davonkommen!
(Quelle: Bundesministerium der Justiz, Bundesfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, ASF & Deutscher Frauenrat)